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Häufig gestellte Fragen

Mein Sohn/meine Tochter hat nicht die spanische Staatsangehörigkeit, kann er/sie sich einschreiben?

  • Er/sie kann nur eingeschrieben werden, wenn mindestens ein Elternteil die spanische Staatsangehörigkeit besitzt. Andernfalls kann er/sie unter keinen Umständen eingeschrieben werden.
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Mein Sohn/meine Tochter wird Ende des Jahres 7 Jahre alt. Kann er/sie sich für diesen Kurs anmelden?

  • Ja, er/sie kann sich anmelden, wenn er/sie im selben Jahr, in dem der Kurs beginnt, 7 Jahre alt wird.
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Mein Sohn/meine Tochter wird während des Kurses 18 Jahre alt, kann er/sie sich für den Kurs anmelden?

  • Ja, er/sie kann sich einschreiben, wenn er/sie zum Zeitpunkt des Kursbeginns noch 17 Jahre alt ist.
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Wie läuft das Zulassungsverfahren für neu eingeschriebene Schüler ab?

  • Zunächst müssen Sie sich mithilfe eines Online Formulars, das vom 15. Februar bis zum 31. März auf der Website der Bildungsabteilung verfügbar ist, einschreiben.
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Wie erfahre ich, ob mein Sohn/meine Tochter zugelassen wurde?

  • Sobald die Voreinschreibungsfrist abgelaufen ist (31. März) und die kontinuierliche Einschreibung abgeschlossen ist, erhalten die Familien eine Benachrichtigung über ihre Zulassung.
  • Diese Benachrichtigung wird zwischen Mai und Juni erfolgen.
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Wie lauten die Zulassungskriterien für das ALCE-Programm?

  • Ein/e frühere SchülerInnen in der Klasse zu sein.
  • Vorläufig aus der Klasse genommen worden zu sein.
  • Aus einer anderen ALCE Gruppe zu kommen.
  • Sie kommen aus einer anderen Klasse.
  • Brüder und/oder Schwestern in der Klasse haben.
  • Brüder und/oder Schwestern im ALCE Programm haben.
  • Sie stehen bereits auf der Warteliste eines anderen Jahrgangs.
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Wie ist die Warteliste geordnet?

  • Die Reihenfolge auf der Warteliste entspricht der Reihenfolge, die für die allgemeine Zulassung von Schulkinder festgelegt wurde.
  • Vorrangig werden die Schulkinder aufgenommen, die am längsten auf der Warteliste stehen.
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Wie werden die Plätze an die Bewerber auf der Warteliste in der gleichen Reihenfolge verteilt, wenn es nicht genügend Plätze gibt?

  • In diesem Fall werden die Plätze in alphabetischer Reihenfolge nach dem Buchstaben verteilt, der bei der jährlichen Auslosung durch die Generaldirektion des öffentlichen Dienstes des Ministeriums für Raumordnung und öffentliche Aufgaben zur Festlegung der Rangfolge auf den Wartelisten gezogen wird.
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