Esta web utiliza cookies propias para facilitar la navegación y cookies de terceros para obtener estadísticas de uso y satisfacción.

Puede obtener más información en el apartado "Cookies" de nuestro aviso legal.

Columna izquierda
Ud está aquí:
  1. Vorstellung
  2. Anmeldung

Zurück

Anmeldung/Zulassungsbedingungen

Die Anmeldung zu den drei ALCE-Gruppierungen in Deutschland kann immer zwischen dem 15. Februar und dem 31. März über ein in diesem Zeitraum eingerichtetes Online-Formular auf dieser Website erfolgen.

Línea horizontal

ZULASSUNGSBEDINGUNGEN DER SCHÜLER:INNEN

Im Allgemeinen müssen Schüler:innen, die ihre Teilnahme fortsetzen oder an dem Programm teilnehmen möchten, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die spanische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. ihre direkten Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen diese besitzen.
  • Sie müssen in dem Kalenderjahr, in dem der Kurs beginnt, mindestens sieben Jahre alt sein und dürfen in dem Kalenderjahr, in dem der Kurs beginnt, das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie müssen in demselben Schuljahr, für das sie sich um die Teilnahme an den Kursen für spanische Sprache und Kultur bewerben, in den der Universität vorangehenden Bildungsstufen des formalen Schulsystems des Landes eingeschrieben sein oder einen gleichwertigen Nachweis in Ländern vorlegen, in denen der Schulbesuch im formalen System nicht obligatorisch ist.
  • Sie dürfen das Zertifikat für spanische Sprache und Kultur in den vorangegangenen Jahren nicht erworben haben.
  • Sie dürfen keine Gruppe für spanische Sprache und Kultur (im Folgenden ALCE) wegen ungerechtfertigter Abwesenheit oder aus anderen Gründen, die zum Verlust des Rechts auf weitere Teilnahme am Programm geführt haben, verlassen haben.

UNTERLAGEN

Dieses Formular speichert keine Änderungen, daher empfehlen wir Ihnen, alle Unterlagen im PDF-Format bereitzuhalten, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:

  • Fotokopie des Reisepasses oder eines anderen Ausweises.
  • Wenn das oben genannte Dokument die spanische Staatsangehörigkeit des Schülers nicht bestätigt, müssen Sie auch ein Dokument vorlegen, das die spanische Staatsangehörigkeit eines Elternteils bestätigt, sowie eine Kopie des Familienbuchs oder der Geburtsurkunde des Schülers.
  • Anerkennung der Anmeldung an der Schule im deutschen Bildungssystem (Schulbescheinigung).
    Línea horizontal

    *Sobald die Frist für die außerordentliche Anmeldung abgelaufen ist und überprüft wurde, dass alle eingereichten Unterlagen korrekt sind und den Bestimmungen für den Zugang zum Programm entsprechen, werden die Familien per E-Mail benachrichtigt und erhalten die entsprechenden Anweisungen. Diese Benachrichtigung wird im Laufe des Monats Mai erfolgen.

    Línea horizontal

WARTELISTEN

Gemäß Punkt 3 der OPERATIONELLEN ANWEISUNGEN DER AKTIONSSTELLE FÜR AUSLÄNDISCHE BILDUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BESCHLUSSES VOM 6. MÄRZ 2023 ÜBER DEN UNTERRICHT DER SPANISCHEN SPRACHE UND KULTUR.

Die Rangfolge der Warteliste beginnt mit dem Bewerber:Innen, dessen erster Nachname mit dem Buchstaben beginnt, der sich aus der von der Generaldirektion des öffentlichen Dienstes des Ministeriums für Raumordnung und öffentliche Aufgaben durchgeführten Auslosung zur Festlegung der Rangfolge der Warteliste ergibt.

Im BOE vom 31. Juli 2024 wird veröffentlicht, dass der Buchstabe für dieses Jahr V ist.

  • Wenn es keine Bewerber:Innen auf der Warteliste gibt, deren erster Nachname mit dem oben genannten Buchstaben beginnt, wird die Warteliste mit dem oder den folgenden Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge beginnen.
  • Diese Warteliste ist bis zum 15. Januar gültig.
  • Die Familien werden individuell per E-Mail über die Reihenfolge informiert, in der ihr Kind aufgenommen wird.

Wie lautet die Reihenfolge der Aufnahmekriterien für das ALCE-Programm?

  • Aus einem anderen Klassenzimmer kommend (Genehmigung zum Wechsel des Klassenzimmers).
  • Aus einer anderen Agrupación kommend.
  • Vorläufig ausgeschiedene Schüler:Innen (Wiederaufnahme zu Beginn des folgenden Schuljahres).
  • Neu immatrikulierte Schüler:Innen in der ordentlichen Anmeldung (März).
  • Neu angemeldete Schüler:Innen bei der außerordentlichen Anmeldung (September)
Subir