Die Anmeldung bei den drei ALCE in Deutschland (Frankfurt, Hamburg und Stuttgart) erfolgt auf dieser Seite über das Online-Formular, das vom 15. Februar 2026 bis zum 31. März 2026 zur Verfügung stehen wird.
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ANLEITUNG
A) Überprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen
Im Allgemeinen müssen SchülerInnen, die ihren ALCE Unterricht fortsetzen oder in das Programm aufgenommen werden möchten, die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen die spanische Staatsangehörigkeit besitzen oder ihre direkten Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen diese besitzen.
- Im Kalenderjahr, in dem der Kurs beginnt, müssen sie mindestens 7 Jahre alt sein und dürfen noch nicht 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen während des Schuljahres, für das sie sich für den Spanisch- und Kulturunterricht anmelden, eine Schule des regulären Schulsystems des Landes besuchen, die der Vorstufe zur Universität entspricht, oder in Ländern, in denen der Besuch einer Schule des formalen Schulsystems nicht obligatorisch ist, ein gleichwertiges Dokument vorlegen.
- Sie dürfen in früheren Schuljahren kein Zertifikat für Spanisch und spanische Kultur erworben haben.
- Sie dürfen nicht aufgrund unentschuldigter Fehlzeiten oder aus anderen Gründen, die zum Verlust des Rechts auf weitere Teilnahme am Programm geführt haben, aus einer Gruppe für spanische Sprache und Kultur (im Folgenden ALCE) ausgeschlossen worden sein.
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B) Unterlagen vorbereiten
Diese Formulare speichern keine Änderungen. Wir empfehlen Ihnen daher, alle Unterlagen im PDF-Format bereitzuhalten, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen:
- Fotokopie des Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments.
- Wenn das im vorigen Punkt genannte Dokument die spanische Staatsangehörigkeit des Schülers nicht bestätigt, muss zusätzlich ein Dokument vorgelegt werden, das die spanische Staatsangehörigkeit eines der Elternteile nachweist, sowie eine Kopie des Familienbuchs oder der Geburtsurkunde des Schülers.
- Nachweis über die im deutschen Bildungssystem absolvierten Schuljahre (Schulbescheinigung).
*Falls zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Schulbescheinigung vorliegt, ist eine eidesstattliche Erklärung beizufügen und das Dokument nach Beginn des Kurses dem Präsenzunterricht lehrenden Lehrer vorzulegen.