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Anerkennung von Abschlüssen

Allgemeine Informationen

In Spanien

Damit akademische Qualifikationen und Studien in Spanien gültig sind, ist es notwendig, eine Form der Anerkennung von Studien oder Qualifikationen im spanischen Bildungssystem zu erhalten. Die Anerkennung kann über die folgenden Verwaltungsverfahren beantragt werden:

  • Die Teilanerkennung ausländischer nicht-universitärer Bildungsnachweise, wenn Sie Ihr Studium in einer spanischen Bildungseinrichtung fortsetzen möchten, mit Ausnahme der Primar- und der obligatorischen Sekundarschulbildung, für die dieses Verfahren nicht erforderlich ist.
  • Die Anerkennung von nach ausländischen Bildungssystemen erworbenen Abschlüsse durch gleichwertige spanische Qualifikationen, die es dem Inhaber ermöglichen, das Studium auf einem anderen spanischen Bildungsniveau fortzusetzen sowie den betreffenden Beruf auszuüben.
  • Die Gleichwertigkeit von Hochschulabschlüssen ausländischer Einrichtungen mit einem akademischen Grad und dem akademischen Niveau eines offiziellen Universitäts- oder Masterabschlusses, der die gleichen Wirkungen entsprechend dem akademischen Niveau verleiht wie die Abschlüsse, die in dem spezifischen Bereich und Ausbildungsfeld liegen, für das die Gleichwertigkeit erklärt wurde, mit Ausnahme der beruflichen Wirkungen in Bezug auf die Abschlüsse, die durch Homologation erworben werden können.
  • Die Berufliche Anerkennung der Qualifikation oder des Studiums, die ausschließlich berufliche Auswirkungen hat, d.h. zur Ausübung eines bestimmten Berufs qualifiziert.
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In Dänemark, Finnland, Deutschland, Island, Norwegen, Norwegen und Schweden

Für die Anerkennung von Diplomen in diesen Ländern sind ausschließlich die deutschen, dänischen, finnischen, isländischen, norwegischen und schwedischen Behörden und Bildungseinrichtungen zuständig.Salto de línea Die Anerkennung von Qualifikationen in Deutschland liegt in der alleinigen Verantwortung der deutschen Behörden und Bildungseinrichtungen.

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Anfragen und Verfahren
  • Wenn Sie eine Anfrage stellen möchten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: homologa.de@educacion.gob.es e-mail
  • Im Falle der nordischen Länder können Sie Ihre Anfrage per E-Mail an das Büro des Bildungsberaters richten: asesoria.paisesnord@educacion.gob.es e-mail
  • Persönliche Termine bei der Bildungsabteilung der spanischen Botschaft in Deutschland erfolge hier Nueva ventana
  • Wichtig: Es ist notwendig, eine vollständige und lesbare Fotokopie der zu bearbeitenden Dokumente mitzubringen.
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